Behandlungspflege SGB V
Leistungen der
Behandlungspflege nach SGB V
Behandlungspflege bezeichnet Hilfeleistungen, welche zur der Behandlung der Krankheit vom Arzt verordnet, aber von ihm selbst nicht erbracht werden.
- Vorbereiten und Verabreichen von Medikamenten
- Blutdruck- und Blutzuckermessung
- Injektionen: intramuskulär (Abkürzung: i. m.) und subkutan (Abkürzung: s. c.),
zum Beispiel Insulinspritzen bei Diabetikern oder Thrombosespritzen nach einer Operation - Wundversorgung und Wechsel des Verbandsmaterials
- Stützende und stabilisierende Verbände anlegen (Kompressionsverbände)
- Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
- Behandlung eines Dekubitus
- Portversorgung
- Absaugen der oberen Luftwege durch Mund und Nase
- Inhalation
- Stomaversorgung
- Versorgung von Ernährungssonden bei enteraler Ernährung
- Katheterpflege von harnableitenden Kathetern
- Katheterwechsel von Blasendauerkathetern und Blasenspülung
Kostenlose Erstberatung
Sie erhalten bei uns eine kostenlose Erstberatung. Sie schildern uns die derzeitige Pflegesituation und wir schlagen Ihnen im Anschluss vor welche Pflegeleistungen Sie beantragen müssen. Wir sagen Ihnen auch wo Sie das beantragen müssen und welche Schritte noch zu tun sind.