§45b SGB XI zusätzliche Betreuungsleistungen
Zusätzliche Betreuungsleistungen
nach §45b SGB XI
Zusätzliche Leistungen dienen der Aktiverung des Patienten.
- Beaufsichtigung von pflegebedürftigen Personen um Pflegekräfte zu entlasten
- Spaziergänge
- Begleitung bei Behördenbesuchen
- Schaffen von konstruktiven Beschäftigungen wie Gesellschaftsspiele
spielen, backen, kochen oder auch begleitende Spaziergänge - Begleitung bei Arztbesuchen
Kostenlose Erstberatung
Sie erhalten bei uns eine kostenlose Erstberatung. Sie schildern uns die derzeitige Pflegesituation und wir schlagen Ihnen im Anschluss vor welche Pflegeleistungen Sie beantragen müssen. Wir sagen Ihnen auch wo Sie das beantragen müssen und welche Schritte noch zu tun sind.