Grundpflege SGB XI
Leistungen der
Grundpflege nach SGB XI
Behandlungspflege bezeichnet Hilfeleistungen, welche zu der Behandlung der Krankheit vom Arzt verordnet, aber von ihm selbst nicht erbracht werden.
- Ernährung: Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr, sowie Hilfe bei der Ernährung über eine Magensonde oder endoskopische Gastrostomie, kurz PEG oder Jejunostomie.
- Körperpflege: Baden, Duschen oder Waschen. Außerdem Mundpflege, Zahnpflege, Lippenpflege und Hautpflege, sowie Rasur bzw. rasieren, Haarpflege und Nagelpflege. Zusätzlich fällt auch die Pflege einer Augenprothese in diesen Bereich.
- Toilettengänge: Hilfe beim Ausscheiden und der anschließenden Beseitigung von Urin, Stuhl, Sputum, Mageninhalt oder Schweiß. Hilfe bei der Verwendung von Inkontinenzmaterial bei Inkontinenz, wie etwa Windeln für Erwachsene oder Inkontinenzeinlagen. Außerdem Hilfe bei der Reinigung eines Katheters, Wechsel der Katheterbeutel und Reinigung bzw. Versorgung eines Urostoma oder Enterostoma. Zusätzlich Kontinenztraining und Toilettentraining.
- Mobilität: Erweiterte Mobilitätshilfe und Verbesserung der Mobilität im Rahmen der aktivierenden Pflege. Darunter fällt Hilfe beim Aufstehen aus dem Sitzen oder Liegen, beim Gehen, Stehen, Treppensteigen, Hinsetzen, Umsetzen, generellen Transfer, Betten eines bewegungsunfähigen Patienten und beim Hinlegen. Außerdem Assistenz bei allgemeinen Bewegungsübungen.
- An- und Auskleiden: Vorbereitung der Kleidung, Hilfe beim Anziehen und Ausziehen der Kleidungsstücke, sowie von Strümpfen, Strumpfhosen und Bandagen. Zudem An- und Ablegen von Prothesen oder Orthese und von Stützkorsetts, Bruchbändern und Ähnlichem.
- Krankenbeobachtung: Dekubitusprophylaxe, sofern noch kein Dekubitus vorhanden ist. Pflegerische Prophylaxe zur Vorbeugung von Thrombosen, Kontrakturen, Obstipation, Parotitis, Hornhautaustrocknung, Pneumonie bzw. Lungenentzündung, Soor oder Intertrigo. Pflegerische Lagerung, wie Flachlagerung, Bauchlagerung, Beintieflagerung, Beinhochlagerung, Oberkörperhochlagerung, Seitenlagerung. Falls notwendig Verwendung von Lagerungshilfen.
Kostenlose Erstberatung
Sie erhalten bei uns eine kostenlose Erstberatung. Sie schildern uns die derzeitige Pflegesituation und wir schlagen Ihnen im Anschluss vor welche Pflegeleistungen Sie beantragen müssen. Wir sagen Ihnen auch wo Sie das beantragen müssen und welche Schritte noch zu tun sind.